Kostenloses Tool
Arbeitszeitrechner
Start, Ende und Pause eingeben, sofort deine Netto-Arbeitszeit in Stunden:Minuten und als Dezimalzahl sehen. Kostenlos, ohne Anmeldung, funktioniert auch über Mitternacht hinweg.
Wie funktioniert der Arbeitszeitrechner?
Der Arbeitszeitrechner berechnet die Differenz zwischen Start- und Endzeit und zieht davon die eingegebene Pausendauer ab. Das Ergebnis ist deine tatsächliche Arbeitszeit, sowohl im Format Stunden:Minuten als auch als Dezimalstunden (zum Beispiel 7,5 Stunden statt 7:30), was für die Eingabe in Lohnsoftware oder Excel-Tabellen praktisch ist. Liegt die Endzeit vor der Startzeit, geht der Rechner automatisch von einer Schicht über Mitternacht aus und rechnet einen Tag hinzu. Über den zweiten Reiter oben im Rechner kannst du außerdem umgekehrt rechnen: Startzeit und gewünschte Arbeitsdauer eingeben und direkt sehen, wann Feierabend ist.
Wofür wird ein Arbeitszeitrechner genutzt?
Der Rechner eignet sich für alltägliche Situationen rund um Arbeitszeit und Lohn.
- Mitarbeiter, die ihre tägliche Arbeitszeit für die Stundenzettel-Kontrolle nachrechnen wollen
- Freelancer, die abrechenbare Stunden für eine Rechnung ermitteln
- Arbeitgeber und Personalabteilungen, die Arbeitszeiten stichprobenartig prüfen
- Schichtarbeiter, die unregelmäßige Start- und Endzeiten dokumentieren, auch über Mitternacht hinweg
- Alle, die morgens wissen wollen, wann sie heute Feierabend haben
Arbeitszeit richtig berechnen, Schritt für Schritt
So kommst du in drei Schritten zur korrekten Netto-Arbeitszeit.
- Startzeit eingeben: der Zeitpunkt, an dem die Arbeit begonnen hat, zum Beispiel 08:00.
- Endzeit eingeben: der Zeitpunkt, an dem die Arbeit beendet wurde, zum Beispiel 17:00.
- Pause eingeben: die unbezahlte Pausenzeit in Minuten, zum Beispiel 60 für eine Stunde Mittagspause.
- Ergebnis ablesen: der Rechner zeigt sofort die Netto-Arbeitszeit in Stunden und Minuten sowie als Dezimalzahl. Über den Druckbutton lässt sich das Ergebnis als PDF speichern oder ausdrucken.
Netto- und Brutto-Arbeitszeit: was ist der Unterschied?
Diese beiden Begriffe tauchen in Stundenzetteln und Lohnabrechnungen ständig auf und werden häufig verwechselt. Die Brutto-Arbeitszeit ist die gesamte Zeit von der Ankunft bis zum Verlassen des Arbeitsplatzes, also inklusive aller Pausen. Die Netto-Arbeitszeit ist die tatsächlich geleistete Arbeitszeit nach Abzug der Pausen, genau das, was dieser Rechner ausgibt. Beispiel: Wer von 08:00 bis 17:00 Uhr im Betrieb ist und dabei eine Stunde Pause macht, hat eine Brutto-Anwesenheitszeit von 9 Stunden, aber nur eine Netto-Arbeitszeit von 8 Stunden. Für die Lohnabrechnung zählt fast immer die Netto-Arbeitszeit, da unbezahlte Pausen nicht vergütet werden.
Gesetzliche Pausenregelung nach § 4 Arbeitszeitgesetz
Wie viel Pause gesetzlich vorgeschrieben ist, hängt von der Länge der Arbeitszeit ab. § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) schreibt feste Mindestpausen vor, die im Voraus feststehen müssen. Sie dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden, aber länger als sechs Stunden am Stück darf ohne jede Pause nicht gearbeitet werden.
- Bis 6 Stunden Arbeitszeit: keine Pause gesetzlich vorgeschrieben
- Mehr als 6 bis 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Mehr als 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause
Höchstarbeitszeit nach § 3 Arbeitszeitgesetz
Die werktägliche Arbeitszeit darf laut § 3 ArbZG grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist zulässig, wenn im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Die Mehrarbeit muss also innerhalb dieses Zeitraums wieder ausgeglichen werden. Für viele Branchen (etwa den öffentlichen Dienst über den TVöD) gelten zusätzlich tarifliche Wochenarbeitszeiten, die von den gesetzlichen Höchstgrenzen abweichen können, zum Beispiel 39 Stunden pro Woche.
Ruhezeit nach § 5 Arbeitszeitgesetz: mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen
Neben der Pause während eines Arbeitstages schreibt § 5 ArbZG auch eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden nach Ende der täglichen Arbeitszeit vor, also die Zeit zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn. Wer um 20:00 Uhr Feierabend macht, darf frühestens um 07:00 Uhr am nächsten Tag wieder anfangen. In bestimmten Branchen mit besonderem Bedarf an flexiblen Diensten, etwa Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Personen, in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und Tierhaltung, darf die Ruhezeit um bis zu einer Stunde auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzung innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine andere, auf mindestens 12 Stunden verlängerte Ruhezeit ausgeglichen wird.
Arbeitszeiterfassung ist seit 2022 verpflichtend
Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten vollständig zu erfassen, nicht nur die über acht Stunden hinausgehende Mehrarbeit. Das Gericht stützte die Pflicht auf § 3 Absatz 2 Nummer 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und auf ein vorangegangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs von Mai 2019 (Rechtssache C-55/18, CCOO). Das Bundesarbeitsgericht hat außerdem klargestellt, dass die eigentliche Aufzeichnung an die Beschäftigten delegiert werden darf, der Arbeitgeber bleibt aber für die Kontrolle verantwortlich. Ein reiner Arbeitszeitrechner wie dieser ersetzt keine betriebliche Zeiterfassung, ist aber ein einfaches Hilfsmittel, um einzelne Tage schnell nachzurechnen oder zu kontrollieren. Die Angaben zu § 3, § 4 und § 5 ArbZG sowie zum BAG-Beschluss auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung.
Teilzeit, Beschäftigungsgrad und Stellenanteil berechnen
Bei Teilzeitstellen wird der Arbeitsumfang meist als Prozentsatz einer Vollzeitstelle angegeben, auch Beschäftigungsgrad oder Stellenanteil genannt. Die Formel ist einfach: Vollzeitstunden pro Woche multipliziert mit dem Beschäftigungsgrad in Prozent ergibt die vertragliche Wochenarbeitszeit in Teilzeit.
- Beispiel bei einer 40-Stunden-Vollzeitstelle: 80 % Beschäftigungsgrad = 32 Stunden pro Woche
- Beispiel bei einer 40-Stunden-Vollzeitstelle: 50 % Beschäftigungsgrad = 20 Stunden pro Woche
- Beispiel bei einer 38,5-Stunden-Vollzeitstelle: 75 % Beschäftigungsgrad = 28,875 Stunden pro Woche, in der Praxis meist auf 29 Stunden gerundet
Schichtarbeit und wechselnde Arbeitszeiten
Bei Schichtarbeit wechseln Start- und Endzeiten häufig von Tag zu Tag, und Schichten können über Mitternacht hinausreichen, etwa bei einer Nachtschicht von 22:00 bis 06:00 Uhr. Der Arbeitszeitrechner erkennt das automatisch: Liegt die eingegebene Endzeit vor der Startzeit, wird angenommen, dass die Schicht in den nächsten Tag hineinreicht, und ein Tag wird hinzugerechnet. Für Schichtarbeiter gelten dieselben gesetzlichen Grenzen wie für alle anderen Beschäftigten (§ 3 ArbZG für die Höchstarbeitszeit, § 5 ArbZG für die Ruhezeit zwischen zwei Schichten), zusätzlich regeln viele Schichtpläne und Tarifverträge Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, die über das Arbeitszeitgesetz hinausgehen.
Vertrauensarbeitszeit: flexibel arbeiten, trotzdem dokumentieren
Bei Vertrauensarbeitszeit bestimmen Beschäftigte selbst über Beginn, Ende und Verteilung ihrer täglichen Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kontrolliert nicht die Uhrzeit, sondern das Arbeitsergebnis. Das steht jedoch nicht im Widerspruch zur Zeiterfassungspflicht: Seit dem BAG-Beschluss vom 13. September 2022 muss die Arbeitszeit auch bei Vertrauensarbeitszeit erfasst werden. Die freie Einteilung bleibt vollständig erhalten, nur die Dokumentation von Beginn, Ende und Dauer ist verpflichtend, und diese Aufzeichnung darf der Arbeitgeber an die Beschäftigten selbst delegieren. Der Arbeitszeitrechner eignet sich gut, um die eigene Vertrauensarbeitszeit am Ende eines Arbeitstages schnell zu dokumentieren.
Wochenarbeitszeit in Tages- und Monatsarbeitszeit umrechnen
Viele Arbeits- und Tarifverträge geben die Arbeitszeit als Wochenstunden an. Verteilt auf fünf Arbeitstage ergeben sich daraus folgende tägliche Sollarbeitszeiten. Für die monatliche Arbeitszeit gilt die in Tarifverträgen und der Lohnabrechnung übliche Formel Monatsstunden = Wochenstunden × 13 ÷ 3 (entspricht durchschnittlich 4,33 Wochen pro Monat, weil ein Jahr nicht exakt 4 Wochen pro Monat hat, sondern 52 Wochen auf 12 Monate verteilt sind).
- 40-Stunden-Woche = 8:00 Std. pro Tag (8,00 Std.) = 173,33 Std. pro Monat
- 39-Stunden-Woche = 7:48 Std. pro Tag (7,80 Std.) = 169,00 Std. pro Monat
- 38,5-Stunden-Woche = 7:42 Std. pro Tag (7,70 Std.) = 166,83 Std. pro Monat, verbreitet im öffentlichen Dienst und vielen Tarifverträgen
- 37,5-Stunden-Woche = 7:30 Std. pro Tag (7,50 Std.) = 162,50 Std. pro Monat
- 35-Stunden-Woche = 7:00 Std. pro Tag (7,00 Std.) = 151,67 Std. pro Monat, etwa in Teilen der Metall- und Elektroindustrie
Arbeitsstunden pro Jahr
Die theoretische Bruttojahresarbeitszeit ergibt sich aus Wochenstunden mal 52 Kalenderwochen. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das 2080 Stunden im Jahr. Diese Zahl ist ein reiner Rechenwert vor Abzug von Urlaubstagen, Feiertagen und Krankheitstagen. Nach Abzug von rund 30 Urlaubstagen und 9 bis 13 gesetzlichen Feiertagen (die Zahl hängt vom Bundesland ab, Bayern hat mit 13 die meisten, Bremen mit 9 die wenigsten) liegt die tatsächlich geleistete Jahresarbeitszeit meist zwischen 1700 und 1800 Stunden, mit Krankheitstagen entsprechend darunter.
Was bedeutet Zeitkonto-Saldo?
Ein Arbeitszeitkonto (auch Zeitkonto oder Gleitzeitkonto) erfasst die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit und der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit über einen längeren Zeitraum, meist einen Monat oder ein Jahr. Der Saldo ist diese Differenz: ein positiver Saldo (Überstunden-Guthaben, „im Plus“) bedeutet, dass mehr gearbeitet wurde als vertraglich vereinbart. Ein negativer Saldo (Minusstunden, „im Minus“) bedeutet, dass weniger gearbeitet wurde. Arbeitszeitkonten werden häufig bei Gleitzeit-Modellen genutzt, bei denen Beschäftigte innerhalb eines Rahmens selbst entscheiden, wann sie ihre Stunden leisten, solange der Saldo am Ende der Abrechnungsperiode ausgeglichen oder innerhalb einer vereinbarten Bandbreite bleibt.
Wann ist Feierabend?
Der zweite Reiter im Rechner oben beantwortet genau diese Frage: Startzeit und geplante Arbeitsdauer (Stunden und Minuten) sowie die Pause eingeben, und der Rechner zeigt die Uhrzeit, zu der die Arbeitszeit erreicht ist. Reicht die Arbeitszeit über Mitternacht hinaus, etwa bei einer späten Schicht, wird das Ergebnis mit dem Hinweis „am nächsten Tag“ angezeigt. Ein Beispiel: Beginn um 07:30 Uhr, geplante Arbeitszeit 8 Stunden 15 Minuten, dazu 45 Minuten Pause, ergibt Feierabend um 16:30 Uhr.
Häufige Fehler bei der Arbeitszeitberechnung
Ein paar Stolperfallen tauchen bei der manuellen Berechnung besonders oft auf.
- Minuten wie Dezimalzahlen behandeln: 7 Stunden 30 Minuten sind 7,5 Stunden, nicht 7,3 Stunden. 30 Minuten entsprechen 0,5 Stunden, nicht 0,3.
- Die Pause vergessen abzuziehen: eine Anwesenheit von 08:00 bis 17:00 Uhr ist 9 Stunden Brutto-Zeit, aber nur 8 Stunden Netto-Arbeitszeit nach Abzug einer Stunde Pause.
- Bei Schichten über Mitternacht falsch subtrahieren: 22:00 Uhr minus 06:00 Uhr ergibt ohne Tageskorrektur einen negativen Wert. Der Rechner oben löst das automatisch, bei Kopfrechnen hilft es, 24 Stunden zur Endzeit zu addieren, bevor subtrahiert wird.
- Beschäftigungsgrad mit Stunden verwechseln: 80 % ist ein Prozentsatz einer Vollzeitstelle, keine feste Stundenzahl, sie hängt von der zugrunde liegenden Vollzeit-Wochenarbeitszeit ab.
Arbeitsstunden in Prozent umrechnen
Manchmal ist die Frage nicht „wie viele Stunden bei X Prozent“, sondern umgekehrt: „wie viel Prozent einer Vollzeitstelle sind meine tatsächlichen Stunden“. Die Formel dafür ist die Umkehrung der Beschäftigungsgrad-Berechnung weiter oben: geleistete Wochenstunden geteilt durch die Vollzeit-Wochenstunden, mal 100.
- 20 Stunden bei einer 40-Stunden-Vollzeitstelle: 20 ÷ 40 × 100 = 50 %
- 30 Stunden bei einer 40-Stunden-Vollzeitstelle: 30 ÷ 40 × 100 = 75 %
- 28 Stunden bei einer 38,5-Stunden-Vollzeitstelle: 28 ÷ 38,5 × 100 ≈ 72,7 %
Häufig gestellte Fragen zum Arbeitszeitrechner
Ist der Arbeitszeitrechner kostenlos?
Wie berechne ich meine Arbeitsstunden mit Pause?
Wie berechnet man Arbeitsstunden allgemein?
Was bedeutet die Dezimalzahl neben der Stunden:Minuten-Anzeige?
Funktioniert der Rechner auch über Mitternacht?
Wann habe ich Feierabend?
Wie lange muss ich arbeiten?
Wie viel Pause muss ich gesetzlich machen?
Wie lang muss meine Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen sein?
Was ist der Unterschied zwischen Netto- und Brutto-Arbeitszeit?
Was bedeutet Beschäftigungsgrad oder Stellenanteil?
Muss ich bei Vertrauensarbeitszeit trotzdem meine Zeit erfassen?
Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit erfassen?
Wie rechne ich Arbeitsstunden in Prozent einer Vollzeitstelle um?
Was ist der Unterschied zwischen Wochenarbeitszeit und Tagesarbeitszeit?
Wie viele Stunden im Monat sind eine 35-Stunden-Woche?
Wie rechne ich Wochenstunden in Monatsstunden um?
Was bedeutet ein positiver oder negativer Saldo auf dem Arbeitszeitkonto?
Wann beginnt die Arbeitszeit rechtlich gesehen?
Jetzt Arbeitszeit berechnen
Kostenlos, ohne Anmeldung, direkt im Browser.
Zum RechnerKostenlos. Keine Anmeldung.