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Überstundenrechner
Vereinbarte und geleistete Arbeitszeit eingeben, sofort deine Überstunden und einen optionalen Zuschlag sehen. Völlig gratis, kein Konto nötig, direkt im Browser, ohne Datenübertragung.
Wie funktioniert der Überstundenrechner?
Der Rechner zieht die vereinbarte Arbeitszeit von der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit ab. Ist das Ergebnis positiv, hast du Überstunden geleistet. Gibst du zusätzlich deinen Stundenlohn und einen Zuschlagssatz ein, berechnet der Rechner auch den Betrag, den die Überstunden zusätzlich wert sind. Für die reine Berechnung der geleisteten Arbeitszeit aus Start-, Endzeit und Pause nutze zuerst den Arbeitszeitrechner.
Überstunden berechnen, Beispiel
Vereinbarte Arbeitszeit: 8 Stunden. Tatsächlich geleistete Arbeitszeit: 9,5 Stunden. Stundenlohn: 20 Euro. Zuschlag: 25 Prozent.
- Überstunden berechnen: 9,5 Stunden minus 8 Stunden ergibt 1,5 Überstunden.
- Grundvergütung der Überstunden: 1,5 × 20 Euro = 30 Euro.
- Zuschlag berechnen: 30 Euro × 25 % = 7,50 Euro zusätzlicher Zuschlag.
- Gesamtvergütung für die Überstunden: 30 Euro + 7,50 Euro = 37,50 Euro.
Zweites Beispiel: Nachtschicht mit Überstunden
Eine Schicht war eigentlich für 7 Stunden geplant, tatsächlich musste bis 22:30 statt 20:00 Uhr weitergearbeitet werden, also 2,5 Stunden länger. Stundenlohn 19 Euro, dazu ein tariflich vereinbarter Zuschlag von 25 % für die Überstunden selbst.
- Überstunden: 2,5 Stunden.
- Grundvergütung: 2,5 × 19 Euro = 47,50 Euro.
- Zuschlag: 47,50 Euro × 25 % = 11,88 Euro.
- Gesamt für die Überstunden: 59,38 Euro, zusätzlich zum regulären Tageslohn.
Übliche Zuschlagssätze im Überblick
Es gibt keinen gesetzlich vorgeschriebenen Überstundenzuschlag, die Höhe regelt der Arbeits- oder Tarifvertrag. Diese Werte zeigen übliche Bandbreiten aus verschiedenen Tarifgebieten, keine allgemeingültige Vorschrift:
| Art des Zuschlags | Übliche Bandbreite |
|---|---|
| Überstunden allgemein | 25 % bis 50 %, je nach Tarifgebiet und Anzahl der Stunden |
| Überstunden im TVöD (öffentlicher Dienst) | 30 % (Entgeltgruppen 1-9b), 15 % (Entgeltgruppen 9c-15) |
| Nachtarbeit (23-6 Uhr), ohne Tarifregelung | 25 % gesetzlicher Richtwert, tariflich 12,5 % bis 50 % |
| Sonntagsarbeit | 25 % (TVöD) bis 70 %, je nach Tarifgebiet |
| Feiertagsarbeit | 50 % bis 150 %, im TVöD 135 % ohne Freizeitausgleich |
Treffen mehrere tagesabhängige Zuschläge zusammen (z. B. Nachtarbeit an einem Sonntag), wird üblicherweise nur der jeweils höchste dieser Zuschläge gezahlt, ein separater Überstundenzuschlag kommt aber in der Regel zusätzlich obendrauf. Prüfe für deinen Fall immer den eigenen Arbeits- oder Tarifvertrag, diese Tabelle ersetzt keine Rechtsberatung.
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschlag?
Das Arbeitszeitgesetz selbst schreibt keinen pauschalen Überstundenzuschlag vor, es regelt nur die Höchstarbeitszeit und die Ausgleichspflicht nach § 3 ArbZG. Ob und in welcher Höhe Überstunden zusätzlich vergütet werden, ergibt sich meist aus dem individuellen Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Prüfe im Zweifel deinen eigenen Vertrag oder den geltenden Tarifvertrag für den genauen Satz.
Überstunden mit Freizeit statt Geld ausgleichen
Statt einer zusätzlichen Auszahlung sehen viele Arbeits- und Tarifverträge einen Freizeitausgleich vor, teilweise auch mit einem Zeitzuschlag (z. B. eine Überstunde wird als 1,25 Stunden Freizeit gutgeschrieben, entsprechend einem 25-Prozent-Zuschlag). Der Rechner oben zeigt dir in jedem Fall zuerst den reinen Stundenumfang der Überstunden, unabhängig davon, ob am Ende Geld oder Freizeit gutgeschrieben wird. Für die Umrechnung der Stundenzahl auf ein Arbeitszeitkonto und dessen Saldo siehe den Abschnitt Zeitkonto-Saldo auf der Startseite.
Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Überstunden sind nicht unbegrenzt zulässig. § 3 ArbZG setzt die absolute Obergrenze: die werktägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten, und im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen dürfen nicht mehr als 8 Stunden werktäglich anfallen. Wer regelmäßig deutlich über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet, sollte das mit dem Arbeitgeber besprechen. Dauerhafte Überlastung über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinaus ist nicht zulässig, unabhängig davon, ob die Überstunden vergütet werden oder nicht.
Überstunden ohne Anordnung: was gilt?
Ob eigenmächtig geleistete Überstunden (ohne ausdrückliche Anordnung oder Genehmigung durch den Arbeitgeber) vergütet werden müssen, ist rechtlich nicht immer eindeutig und hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich gilt: Überstunden, die der Arbeitgeber angeordnet, geduldet (also erkennbar hingenommen, ohne einzuschreiten) oder nachträglich gebilligt hat, sind in der Regel vergütungspflichtig. Reine Eigeninitiative ohne jede Kenntnis oder Duldung des Arbeitgebers kann strittig sein. Dokumentiere im Zweifel jede geleistete Überstunde, das erleichtert eine spätere Klärung erheblich.
Überstunden dokumentieren
Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte tägliche Arbeitszeit zu erfassen, nicht nur die Überstunden. Für die eigene Dokumentation eignet sich die druckbare Stundenzettel-Vorlage, in die sich sowohl die reguläre als auch die zusätzliche Arbeitszeit eintragen lässt.
Häufig gestellte Fragen zum Überstundenrechner
Wie berechne ich meine Überstunden?
Habe ich automatisch Anspruch auf einen Überstundenzuschlag?
Kann ich Überstunden auch mit Freizeit statt Geld ausgleichen?
Ist der Überstundenrechner kostenlos?
Wie hoch ist ein üblicher Überstundenzuschlag?
Werden Nacht-, Sonntags- und Überstundenzuschlag zusammen gezahlt?
Wie viele Überstunden darf ich maximal leisten?
Muss mein Arbeitgeber unangeordnete Überstunden bezahlen?
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